Pflegeversicherung

Alle Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung sind pflegepflichtversichert, dabei gelten die gleichen Grundsätze für die Familienversicherung wie bei der Krankenversicherung.

 

Privat Krankenversicherte

 

Gesetzlich vorgeschrieben ist, dass neben einer privaten Krankenversicherung (Vollkostenversicherung) auch eine private Pflegepflichtversicherung bestehen muss.

Da die Pflege in Zusammenhang mit der Krankheit steht, folgt die Pflegeversicherung der Krankenversicherung, indem sie bei dem Unternehmen eintritt, bei dem auch die Krankenversicherung geführt wird.

 

Leistungen

 

Bei den Leistungen wird differenziert zwischen der ambulanten Pflege, der teilstationären oder Kurzzeitpflege und der stationären Pflege. Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich nach der Pflegestufe.

Terminvereinbarung

 

Für Fragen oder Terminvereinbarungen zu einem unverbindlichen Beratungsgespräch erreichen Sie uns unter der folgenden Telefonnummer:

 

05206 920606

 

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Bundesverband der Deutschen Versicherungskaufleute e.V. (BVK)

Hilfe im Schadensfall

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