Ambulanter Schutz

Der ambulante Schutz umfasst die Heilbehandlung für Ärzte und Heilpraktiker, Psychotherapie durch Ärzte, Arznei-, Heil- und Hilfsmittel, Vorsorgeuntersuchungen, Brillengestelle, Brillengläser, Kontaktlinsen. Je nach Tarif erstatten die Versicherer entweder alle Kosten oder nur einen Teil – so wie Sie Ihre Selbstbeteiligung vereinbart haben.
Freie Arztwahl
Grundsätzlich gibt es die freie Arztwahl und Sie müssen in der Arztpraxis auch keine Praxisgebühr entrichten.
Arzneien
Bei den Arzneien gibt es keine Beschränkungen. Sie müssen zunächst selbst bezahlen und erhalten später die vollen Kosten erstattet.
Brillen und Kontaktlinsen
Bei Brillen und Kontaktlinsen gibt es je nach Vertrag in der Regel zwischen 50 und 150 Euro für das Brillengestell. Brillengläser oder Kontaktlinsen werden nur erstattet, wenn sie medizinisch notwendig sind.
Heilmittel
Heilmitteln wie Massagen und Krankengymnastik werden normalerweise vollständig – falls vereinbart mit Selbstbeteiligung - erstattet.
Terminvereinbarung
Für Fragen oder Terminvereinbarungen zu einem unverbindlichen Beratungsgespräch erreichen Sie uns unter der folgenden Telefonnummer:
05206 920606
Oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
Wir sind Mitglied im:
Bundesverband der Deutschen Versicherungskaufleute e.V. (BVK)
Hilfe im Schadensfall
Sie benötigen dringende Hilfe bei der Abwicklung eines Schadenfalles? Wir stehen telefonisch auch außerhalb der Bürozeiten für Sie zur Verfügung:
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