Die Kfz-Versicherung

Im permanent zunehmenden Straßenverkehr begibt man sich auf ein gefährliches Pflaster. Daher wird auch kein Kraftfahrzeug ohne Kfz-Haftpflicht zugelassen. Denn durch Kraftfahrzeuge entstehen oft hohe Schäden, die sowohl die Existenz des Unfallverursachers als auch des Geschädigten gefährden können.
Die Pflichtversicherung
In Deutschland ist per Gesetz vorgeschrieben - Pflichtversicherungs-Gesetz, dass für die meisten Kraftfahrzeuge zwangsweise eine Haftpflicht-Versicherung abgeschlossen werden muss. Ohne Nachweis einer solchen Versicherung verweigert die örtliche Kfz-Zulassungsbehörde die Anmeldung des Kraftfahrzeugs zur Teilnahme am Straßenverkehr.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung hat die Aufgabe, Schäden an Personen, Sachen und Vermögen Dritter finanziell zu entschädigen. Zu den Geschädigten Dritten gehören auch die übrigen Mitfahrer in dem Fahrzeug, dessen Fahrer den Unfall verursacht hat. Allerdings wird der Fahrer selbst, der den Unfall verursacht hat, nicht über die Kfz-Haftpflichtversicherung entschädigt, wenn er einen Personen- oder Vermögensschaden erleidet. Und auch der Sachschaden am unfall-verursachenden Fahrzeug wird nicht beglichen.
Der freiwillige Schutz
Wer den eigenen Schaden bei einem Unfall oder durch andere Ereignisse wie Naturereignisse, Diebstahl oder mutwilliger Zerstörung absichern will, der kann die Haftpflichtversicherung noch um eine Kasko-Versicherung freiwillig erweitern oder die Schadenssummen über das gesetzlich vorgeschriebene Maß hinaus versichern.
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