Geschäfts- und Betriebsversicherungen
Durch moderne Produktions- und Lagertechniken kommt es zu immer höheren Wertekonzentrationen von Einrichtungen und Vorräten bei gewerblichen Unternehmen. Eine Absicherung der technischen und
kaufmännischen Betriebseinrichtung sowie der Waren und Vorräte vor zahlreichen Risiken wird daher immer wichtiger.
Geschäfts- und Betriebsversicherung bietet Schutz vor dem Verlust von Sachwerten durch
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Feuer
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Einbruchdiebstahl und Vandalismus
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Leitungswasser
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Sturm und Hagel
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weitere Elementarschäden wie Überschwemmung oder Erdrutsch
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Die Betriebsunterbrechungs- oder Ertragsausfallversicherung
bewahrt Sie vor diesen finanziellen Verlusten einer Betriebsunterbrechung. Sie übernimmt beispielsweise für einen gewissen Zeitraum
- die laufenden Geschäftskosten, soweit diese nicht mehr erwirtschaftet werden können
- Löhne und Gehälter
- entstehende Mehrkosten zum Beispiel für Schichtarbeit und Überstundenzuschläge
- den entgangenen Gewinn.
Je nach Tätigkeitsfeld Ihres Betriebes kann der Versicherungsumfang maßgeschneidert zusammengestellt werden.
Zeitgemäß und unverzichtbar: Die Betriebsschließungsversicherung wegen Infektionsgefahr
Wer Lebensmittel verarbeitet oder verkauft, sollte sich gegen das Risiko einer Betriebsschließung versichern. Denn selbst größte Sorgfalt und peinlichste Sauberkeit schützen nicht davor, dass beispielsweise ein von einer Urlaubsreise zurückkehrender Mitarbeiter Ihres Betriebes eine ansteckende und meldepflichtige Krankheit mit nach Hause bringt. Aber auch durch Kunden, Lieferanten oder durch Waren und Rohstoffe können derartige Keime und Erreger in den Betrieb gelangen.
Zum Schutz der Allgemeinheit ergreifen die Behörden in solchen Fällen strenge Maßnahmen, die oft erhebliche Kosten verursachen. Dabei genügt der Behörde schon der bloße Verdacht, um sogar eine vollständige Schließung des Betriebes zu veranlassen. Die Kosten wie z. B. Löhne und Gehälter, Mieten und Pachten, Steuern oder Teilzahlungsraten für Maschinen laufen trotzdem weiter. Zusätzlich zum Einnahme-Ausfall entstehen also weitere Kosten.
Darüberhinaus kann die Behörde auch Tätigkeitsverbote gegen den Betriebsinhaber oder seine Mitarbeiter aussprechen, die Warenvorräte des Betriebes einziehen und vernichten sowie die Desinfektion von Betriebsräumen anordnen.
Die Betriebsschließungsversicherung sichert Sie gegen die wirtschaftlichen Folgen derartiger Schäden umfassend ab.
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Wir sind uns sicher, dass wir Ihnen mit unserer langjährigen Erfahrung in jedem Fall weiterhelfen können.
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