Die Betriebshaftpflichtversicherung

Ein Haftpflichtschaden im Betrieb kann die Existenz kosten ...
Laut Gesetz muss jeder für Schäden aufkommen, die er anderen zufügt. Und das in unbegrenzter Höhe. Das gilt nicht nur im privaten Bereich, sondern auch im Geschäftsleben. Als Betriebsinhaber oder Selbstständiger sind Sie und Ihre Betriebsangehörigen zum Schadenersatz verpflichtet, wenn bei Ihrer betrieblichen und beruflichen Tätigkeit durch schuldhaftes Verhalten einem Dritten Personen- oder Sachschäden zugefügt werden.

... oder eine Nachricht an Ihre Betriebs-Haftpflichtversicherung
Bei einer maßgeschneiderten gewerblichen Haftpflichtversicherung wird ein auf die speziellen Bedürfnisse Ihres Betriebes abgestimmter Versicherungsschutz zusammengestellt. Die Leistungen sind abhängig vom Berufszweig, in dem Sie tätig sind. Der umfassende Versicherungsschutz tritt u.a. in den Bereichen ein, für die Sie auf Grund der Gesetzeslage haften wie
- gesetzliche Haftung wegen Verschuldens
- gesetzliche Haftung bei Arbeitsunfällen
- gesetzliche Haftung aus der Verkehrssicherungspflicht
- gesetzliche Haftung wegen Umweltschäden.
Darüber hinaus gibt es für Ihren Beruf und Ihren Betrieb individuelle Bedürfnisse, die durch einen speziell abgestimmten Versicherungsschutz abgedeckt werden können.
Unsere Beratungsfelder:
- Bauhauptgewerbe
- Speziell für Betriebe des Bauhauptgewerbes (Hoch-, Tief-, Straßenbau, Metallbau)
- Baunebengewerbe
- Speziell für Betriebe des Baunebengewerbes (z. B. Maler, Fliesenleger, Installateure, Schreiner)
- Bestattungsunternehmen (z. B. mit Sargtischlerei, ohne Sargtischlerei
- Handel und produzierendes Gewerbe
- Heil- und Heilnebenberufe
- Speziell für medizinische Heil- und Heilnebenberufe (z. B. Psychologen, Masseure, Krankengymnasten)
- Hotels, Pensionen, Gaststätten
- Spezielle Deckungskonzepte für (wie z.B. Restaurants, Gaststätten, Bistros,Cafés, Eisdielen, Kantinen, Caterer, Fitnessstudios, Saunabetriebe usw.) sowie Imbiss- und Diskothekenbetrieben
- Veranstaltungen (wie z, B. Sommer-, Heimat-, Winzer-, Trachtenfest)
- Kfz-Handel und -Handwerk (Speziell für Autohäuser, Kfz-Reparaturbetriebe, Tankstellen und Waschanlagen)
- Land- und Forstwirtschaft
- Mittelständische Betriebe (z. B. Bäckerei, Haushaltwarenhandel, Schuhhandel, Fleischerei, Textilwarenhandel usw.)
- Speziell für Schausteller (z. B. Betreiber von Karussellen, Autoskootern, Geisterbahnen, Achterbahnen, Riesenrädern)
- Reit- und Pferdebetriebe
- Schönheitspflege Speziell für Betriebe der Schönheitspflege (z. B. Kosmetik, Maniküre, Pediküre, Friseure, Fingernagel-/studio)
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Zur Beachtung: Wir weisen ausdrücklich darauf hin, daß es sich bei
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Wir sind uns sicher, dass wir Ihnen mit unserer langjährigen Erfahrung in jedem Fall weiterhelfen können.
Terminvereinbarung
Für Fragen oder Terminvereinbarungen zu einem unverbindlichen Beratungsgespräch erreichen Sie uns unter der folgenden Telefonnummer:
05206 920606
Oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
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Bundesverband der Deutschen Versicherungskaufleute e.V. (BVK)
Hilfe im Schadensfall
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