Unterstützungskasse

Bei der Unterstützungskasse erteilt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine ggf. beitragsorientierte Leistungszusage.

 

Die Unterstützungskasse nun ist in der Regel ein Verein oder eine GmbH, die dem Arbeitgeber die Abwicklung dieser Leistungszusage abnimmt, also auch die späteren Leistungen auszahlt. In der aktiven Zeit werden Zuwendungen an die Unterstützungskasse geleistet, wobei der Arbeitgeber nicht an einen konkreten "Sparplan" gebunden ist. Je nach wirtschaftlicher Lage kann er im Rahmen steuerlicher Höchstgrenzen mal mehr oder weniger (ggf. sogar nichts) einzahlen.

Reicht das Vermögen der Unterstützungskasse für die zugesagten Leistungen nicht aus, so muss der Arbeitgeber die Finanzierungslücke decken. Das Risiko einer Finanzierungslücke kann jedoch durch Rückdeckung vermieden werden, indem die Unterstützungskasse auf das Leben des Arbeitnehmers mit dessen Zustimmung eine Versicherung abschließt, für die sie bezugsberechtigt ist.

 

Die Unterstützungskasse kann auch überbetrieblich organisiert sein und ist dann im Regelfall eine rückgedeckte Unterstützungskasse.

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