Pensionskasse

Die Pensionskasse ist eine Versorgungseinrichtung, die dem Arbeitnehmer oder seinen Hinterbliebenen auf ihre Leistungen einen Rechtsanspruch einräumt. Sie ist zugleich auch Versicherungsgesellschaft und unterliegt daher der staatlichen Aufsicht.

 

Es werden Beiträge eingezahlt, die dann von der Pensionskasse nach den Vorschriften einer Versicherungsgesellschaft angelegt werden und zu den geschäftsplanmäßigen Leistungen führen.

 

Weitere Verpflichtungen des Arbeitgebers bestehen im Normalfall praktisch nicht, da sich der spätere Versorgungsanspruch des Arbeitnehmers direkt gegen die Pensionskasse richtet.

 

Eine Riesterförderung der Beiträge ist grundsätzlich möglich.

 

Die Pensionskasse kann sowohl als betriebseigene wie auch als überbetriebliche Einrichtung geführt werden.

Terminvereinbarung

 

Für Fragen oder Terminvereinbarungen zu einem unverbindlichen Beratungsgespräch erreichen Sie uns unter der folgenden Telefonnummer:

 

05206 920606

 

Oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Wir sind Mitglied im:

Bundesverband der Deutschen Versicherungskaufleute e.V. (BVK)

Hilfe im Schadensfall

Sie benötigen dringende Hilfe bei der Abwicklung eines Schadenfalles? Wir stehen telefonisch auch außerhalb der Bürozeiten für Sie zur Verfügung:

 

05206 920606