Vor- oder nachgelagerte Besteuerung
Wichtiger Schwerpunkt des Alterseinkünftegesetzes ist der Übergang zur nachgelagerten Besteuerung von Altersbezügen.
Nachgelagerte Besteuerung bedeutet, dass Alterseinkünfte erst dann versteuert werden, wenn diese an den Steuerpflichtigen ausgezahlt werden - also
im Alter. Dafür bleiben die Beiträge zur Altersvorsorge in der Erwerbstätigenphase bis zu einem jährlichen Höchstbetrag unversteuert. 
Bei der vorgelagerten Besteuerung werden für ein Altersvorsorgeprodukt - zum Beispiel eine private Rentenversicherung - die Beiträge in der
Ansparphase aus versteuertem Einkommen bezahlt. Dies führt dann in der Leistungsphase - also hier im Rentenfall - zu niedrigeren oder vollkommen entfallenden Steuern. In der Regel werden dann nur die
Ertragsanteile besteuert.
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